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Aufgrund der zunehmend digital agierenden Gesellschaft ist das Rechtsgebiet des Urheberrechts einem stetigen Wandel unterworfen. Die Rechtsmaterie soll stets den Erfordernissen einer modernen Medientechnologie gerecht werden. Dementsprechend trat im Juni 2021 eine Novelle des Urheberrechts mit einigen spannenden Änderungen in Kraft.

Das Urheberrecht legt fest, dass Kreative, also Musikerinnen und Musiker, Schauspielerinnen und Schauspieler oder Autorinnen und Autoren entscheiden, inwieweit die eigene schöpferische Leistung kommerziell genutzt werden darf. Die Künstlerinnen und Künstler können so durch die verschiedene Instrumente des Urheberrechts Einnahmen an ihren Werken generieren. Durch die Vernetzung auf Streaming-Portalen und Social Media wurden bislang jedoch urheberrechtlich geschützte Inhalte geschaffen, erzeugt, vertrieben, verwertet und vom Publikum genutzt, ohne dass Upload-Plattformen oder dessen Nutzerinnen und Nutzer Lizenzen für diese Inhalte erwerben mussten.

Hier ist eine wesentliche Änderung eingetreten: Plattformbetreiber wie YouTube, Facebook oder TikTok tragen nunmehr die urheberrechtliche Verantwortlichkeit der Inhalte. Sie müssen kreative Inhalte lizenzieren, die von Userinnen und Usern auf den Plattformen geteilt werden. Künstlerinnen und Künstler haben für diese lizenzierte Nutzungen einen Direktvergütungsanspruch gegen die Plattformen. Besteht keine entsprechende Lizenz, muss die Plattform den Zugang zu unerlaubt hochgeladenen urheberrechtlich geschützten Werken verhindern und den Abruf dieser Werke unterbinden. Sollten Plattformen gegen diese Verpflichtung verstoßen, haften sie selbst für die Urheberrechtsverletzung. Geringfügige Nutzungen urheberrechtlich geschützter Inhalte bleiben hingegen erlaubt.

Für Künstlerinnen und Künstler hat die Urheberrechtsnovelle somit neue Regelungen geschaffen, um eine angemessene Vergütung ihrer Schöpfungen im Netz zu gewährleisten. Ziel ist ein verstärkter Schutz der Schöpferinnen und Schöpfer von digitalem Content. Kreative sollen künftig an der Wertschöpfung im Netz mehr beteiligt werden. Für die Geltendmachung der Ansprüche ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.

Tessi Altkrüger, Rechtsanwältin H&P Dresden