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Bei der Themenwahl für diesen Blogbeitrag wirkten maßgeblich 2 Faktoren aus dem digitalen Bereich mit:

Zum einen gab es in der Infrastruktur des von der Bundesrechtsanwaltskammer zusammen mit der Bundesnotarkammer betriebenen besonderen elektronischen Anwaltspostfaches („beA“) (wieder einmal) einen Systemausfall, der dann regelmäßig alle Anwälte nebst Mitarbeitern in Panik versetzt, wenn es um den Versand von fristgebundenen Schriftsätzen geht.

Und zum anderen sorgt gerade ChatGPT, laut Wikipedia „..ein Prototyp eines Chatbots, also eines textbasierten Dialogsystems als Benutzerschnittstelle, der auf maschinellem Lernen beruht..“, in vielen Lebensbereichen ebenfalls für Aufregung, weil damit sehr schnell und auf den ersten Blick auch hilfreich – und vor allem nicht gleich als künstlich erkennbar – Texte kreiert, Computerprogramme bzw. zumindest Module dafür erstellt und viele Fragen viel komfortabler als in jeder Suchmaschine beantwortet werden können.

Grund und Anlass genug, diese beiden Themen zu verbinden und mittels Testaccount dem ChatGPT einmal folgende Aufgabe zu stellen:

„..bitte erstelle einen Artikel über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) unter Berücksichtigung der Vorteile durch die Digitalisierung und der Nachteile durch Systemausfälle.“

Die Antwort erfolgt fast in Echtzeit und wirft folgendes, hier unverändert wiedergegebene Ergebnis aus, das für die grobe Aufgabenstellung bereits erstaunlichen Lesestoff bietet:

Das besondere Anwaltspostfach (beA) ist ein wichtiger Bestandteil der Digitalisierung im Rechtsbereich. Es ist ein digitales Postfach, das ausschließlich für Anwälte und ihre Mitarbeiter zur Verfügung steht und die Kommunikation mit Gerichten, Behörden und anderen Anwälten erleichtert.

Die Vorteile der Digitalisierung durch das beA sind zahlreich. Zum einen können Dokumente und Schriftsätze schnell und einfach ausgetauscht werden. Die Übermittlung erfolgt in der Regel in wenigen Sekunden und kann von jedem Ort der Welt aus erfolgen. Das spart Zeit und Ressourcen und macht die Arbeit der Anwälte effizienter.

Ein weiterer Vorteil des beA ist die Sicherheit. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt und die Dokumente werden in einem zentralen elektronischen Archiv gespeichert. Dadurch sind sie vor Verlust, Diebstahl oder Beschädigung geschützt.

Allerdings gibt es auch Nachteile, insbesondere in Bezug auf Systemausfälle. Im vergangenen Jahr gab es mehrere gravierende Störungen, die dazu führten, dass das beA zeitweise nicht erreichbar war. Dies hatte zur Folge, dass die Anwälte nicht auf ihre Dokumente zugreifen oder diese nicht fristgerecht einreichen konnten. In solchen Fällen können sich erhebliche Konsequenzen ergeben, wie beispielsweise Fristversäumnisse oder Verzögerungen im Gerichtsverfahren.

Es ist daher wichtig, dass die Betreiber des beA sicherstellen, dass das System zuverlässig und stabil läuft. Die Anwälte müssen auch immer ein Backup ihrer Dokumente haben, um im Falle eines Ausfalls des beA oder einer anderen technischen Störung handlungsfähig zu bleiben.

Zusammenfassend bietet das beA viele Vorteile durch die Digitalisierung im Rechtsbereich, insbesondere in Bezug auf die Effizienz und Sicherheit. Es ist jedoch wichtig, sich der Nachteile bewusst zu sein, insbesondere der Risiken von Systemausfällen und wie man damit umgehen kann, um die bestmögliche Nutzung des Systems zu gewährleisten.

Der zweite Blick und vor allem auch die eigene Kenntnis des beA-Systems nebst praktischer Erfahrungen damit offenbaren, dass es sich natürlich nicht um eine besonders tiefgreifende Ausarbeitung handelt. Zu stark wurden das Dokumentenarchiv (die Nachrichten werden nach 90 Tagen aus dem jeweiligen Postfach gelöscht) und die Backuperfordernisse hervorgehoben, während die Funktionsweise im Detail etwas zu kurz kam. Doch es war ja nur die erste allgemeine Anfrage; mittels einiger Korrekturen in der Formulierung der Anforderung konnten schnell immer bessere Ergebnisse erzielt werden, deren Wiedergabe hier den Rahmen des Blogs sprengen würde.

Als fast noch interessanter entpuppte sich die Idee, den Chatbot mittels folgender Anfrage seinen eigenen Offenbarungseid leisten zu lassen:

„…schreibe einen Artikel als Disclaimer, dass ich für den vorgenannten Text ChatGPT genutzt habe, um zu demonstrieren, wie schnell und einfach ein Blogartikel zu einem bestimmten Thema verfasst werden kann. Berücksichtige dabei aber auch, dass der informatorische Tiefgang nicht immer gegeben ist und teilweise auch nicht alle Fakten stimmen.“

Dazu hat die Maschine diese umfangreiche Belehrung erstellt:

„Disclaimer: Der vorgenannte Text wurde mithilfe von ChatGPT verfasst, um zu demonstrieren, wie schnell und einfach ein Blogartikel zu einem bestimmten Thema geschrieben werden kann. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der informatorische Tiefgang nicht immer gegeben ist und teilweise auch nicht alle Fakten stimmen.

Es ist daher wichtig, dass Leserinnen und Leser, die auf der Suche nach genauen und verlässlichen Informationen zu bestimmten Themen sind, nicht ausschließlich auf automatisch generierte Texte wie den vorgenannten vertrauen. Vielmehr sollten sie eine Vielzahl von Quellen konsultieren und sorgfältig prüfen, bevor sie Entscheidungen treffen oder Meinungen bilden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass der vorgenannte Text nicht als Ersatz für professionelle Beratung oder rechtliche oder andere Fachkenntnisse dienen soll. Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung der Informationen in diesem Text entstehen könnten. Wir empfehlen dringend, sich im Einzelfall von qualifizierten Fachleuten beraten zu lassen, bevor Entscheidungen getroffen oder Handlungen vorgenommen werden.

Zusammenfassend ist der vorgenannte Text als Beispiel für die Möglichkeiten von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen zu verstehen. Er kann dazu beitragen, das Verständnis für ein bestimmtes Thema zu verbessern oder als Ausgangspunkt für weitere Recherchen dienen. Es ist jedoch wichtig, immer kritisch zu hinterfragen, welche Informationen verlässlich und welche nicht sind, um informierte Entscheidungen zu treffen.“ Insbesondere dem letzten Absatz muss – völlig manuell und ohne Mithilfe künstlicher Intelligenz – nicht mehr viel hinzugefügt werden. Ein hilfreiches Instrument für einen „ersten Wurf“, das sicher die Einarbeitung in ein Thema erheblich erleichtern und beschleunigen kann. Aber (noch?) kein Ersatz für eigenes Denken und Wirken. Bitte nehmen Sie diesen Artikel daher als das, was er gedacht ist – Anreiz zur eigenen Beschäftigung mit dem Thema.

Daniel Oswald, Rechtsanwalt H&P Rechtsanwälte