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Die Fotografie ist ein kreativer Bereich, der mit viel Begeisterung zum Detail verfolgt wird. Umso ärgerlicher ist es, wenn das selbst geschossene Foto auf einer anderen Website auftaucht und fremde Beiträge ziert. Das müssen Fotografinnen und Fotografen nicht hinnehmen. Das Urheberrecht stellt ihnen Ansprüche zur Seite, die es ermöglichen einen Ausgleich für die rechtswidrige Verwendung zu erlangen und den Konkurrenten zu einer Unterlassung zu bewegen.

Diese urheberrechtlichen Ansprüche werden durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in Form einer Abmahnung geltend gemacht. Mittels dieser wird die Gegenseite aufgefordert, die Verwendung des Bildmaterials künftig zu unterlassen und eine entsprechende schriftliche Erklärung abzugeben. Sogleich fordert die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt Schadensersatz als Ausgleich für die rechtswidrige Verwendung für den Fotografen oder die Fotografin ein. Für die Bemessung der Höhe des Schadensersatzes wird ein solcher Betrag zugrunde gelegt, der im Falle eines Vertrages zwischen dem Fotografen und dem Verwender zu durchschnittlichen Konditionen vereinbart worden wäre. Mit der Abmahnung werden auch die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren direkt beim Gegner geltend gemacht, sodass den Kreativen keine Mehrkosten für die Durchsetzung ihrer Rechte entstehen.

Eine Abmahnung kann für den Abgemahnten im Ergebnis sehr teuer werden. Es ist daher ratsam, fremdes Bildmaterial nicht einfach zu verwenden. Fremde Bilder können lediglich dann rechtssicher verwendet werden, wenn dem Verwender die entsprechenden Lizenzrechte eingeräumt werden, d.h. die Nutzung vertraglich gestattet wird. Diese Nutzungserlaubnis sollte dann auch dem Umfang entsprechen, wie das Bild tatsächlich genutzt wird. Lizenzen werden beispielsweise oft unter der Prämisse eingeräumt, dass der Urheber zu benennen ist oder die Verwendung lediglich rein privat erfolgen darf. Wer das Bild nicht im Rahmen der Lizenz verwendet, verstößt gegen Urheberrechte und riskiert eine Abmahnung. Die sorgfältige Überprüfung der Lizenzierung auf ihren Umfang vor der Verwendung fremder Bildmaterialien ist daher ratsam.

Mitunter werden Fotos zur freien Verfügung auf diversen Websites als kostenlose Stockfotos angeboten. Dies ist insbesondere für Websitebetreiber, Startups und Werbefirmen interessant, da so Lizenzkosten gespart werden können. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Als Beschreibung für den Umfang der Lizenz befindet sich regelmäßig der Begriff lizenzfrei. Dies bedeutet entgegen dem Wortlaut nicht, dass das Bild ohne den Erwerb einer Lizenz verwendet werden darf. Vielmehr ist nach dem einmaligen Erwerb der Nutzungsrechte an dem Foto die Verwendung unbeschränkt. Lizenzfrei bedeutet somit, dass eine uneingeschränkte Nutzung nach dem Erwerb möglich ist. Kostenfrei und lizenzfrei sind daher nicht gleichzusetzen.

Fotografinnen oder Fotografen, die ihre Bilder in Online-Datenbanken anbieten, gehen regelmäßig gegen Urheberrechtsverstöße vor. Gern beraten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Urheberrechte bzw. beraten Sie bei dem Erhalt von Abmahnungen.

Tessi Altkrüger, Rechtsanwältin H&P Dresden