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Die Wortmarke Fridays for Future wurde von der „Stiftelsen The Greta Thunberg Foundation” beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet und schließlich von der EUIPO auch als Marke registriert. Die Stiftung wird von der Klimaaktivistin Greta Thunberg und ihrer Familie geführt. Mit Eintragung der Marke Fridays for Future hat sich die Stiftung den Namen für die entsprechende politische Bewegung als Wortmarke schützen lassen. Geschützt sind Werbung, kulturelle Aktivitäten, Informationsprogramme und andere Dienstleistungen zur Förderung von Themen in Bezug auf ein nachhaltiges Klima, eine nachhaltige soziale Gemeinschaft, eine gute Umwelt, die Erhaltung der biologischen Vielfalt, sowie der Förderung von Menschen- und Tierrechte. Für andere Akteure in diesen Bereichen bedeutet dies, nicht unter dem Namen Fridays for Future auftreten zu können.

Warum Markenrechte für das Klima?

Hinter dem Markenschutz von Fridays for Future steht eine markenrechtlich durchdachte  Strategie. Vorrangiger Zweck des Markenschutzes ist es, dass der Inhaber sich unter der Marke einen Wert in Bezug auf den eigenen Namen aufbaut und diesen dann gegen anderweitige Nutzung verteidigen kann. Eine Markenanmeldung dient dazu, dem Inhaber der Marke das alleinige Recht zu verschaffen, die Marke für die geschützten Inhalte zu nutzen. Somit kann durch eine Eintragung der Marke verhindert werden, dass Dritte mit Waren oder Dienstleistungen unter der geschützten Marke Geld verdienen. Auch steht hinter einer Marke die Idee, ihre Zweckentfremdung zu verhindern.

Darum geht es offenbar auch Greta Thunberg. Der Name Fridays for Future wird regelmäßig ohne ihre Zustimmung für individuelle kommerzielle Zwecke genutzt. Mit der Eintragung der Marke, hat Greta Thunberg bzw. ihre Stiftung das Recht, andere von der Nutzung der Marke auszuschließen. In einem Post auf Instagram erklärte sie, dass der Name der Klimabewegung ständig ohne ihre Erlaubnis verwendet wird. Der Markenschutz der politischen Bewegung dient somit der Verhinderung, dass die Popularität des Namens von Dritten für Profit kommerziell ausgenutzt wird oder in einem anderen Sinn als dem geschützten genutzt wird.

Greta Thunberg bzw. ihre Stiftung beabsichtigen selbst keine gewinnorientierte Nutzung der Marke, sie nutzen den Namen vielmehr Non Profit.

Markenschutzrechtliche Fragestellungen bei politischen Bewegungen

Grundsätzlich ist es möglich, eine politische Bewegung als Marke zu schützen. Allerdings dürfen der Eintragung keine sog. Schutzhindernisse entgegenstehen. So darf es sich bei der Markenbezeichnung zum Beispiel nicht um einen allgemeingebräuchlichen Begriff aus dem Alltag handeln. Dann fehlt es der begehrten Marke an der Unterscheidungskraft zu alltäglichen Begriffen und die Marke wäre nicht eintragungsfähig. Ob der Begriff Fridays for Future rein beschreibend für die damit bezeichnete Klimabewegung ist oder der Slogan genug Abgrenzung zum Alltagsbegriff „Freitage für die Zukunft“ innehat, wird unter Juristinnen und Juristen stark diskutiert und unterschiedlich bewertet.

Auf diese konkrete juristische Fragestellung kommt es aber nicht an – eine Marke, der es an sich an der Unterscheidungskraft fehlt, kann allein durch ihren Gebrauch in der Praxis die notwendige Unterscheidungskraft gewinnen. Dies ist bei Fridays for Future der Fall. Die Bezeichnung für die Klimabewegung hat mittlerweile eine enorme internationale Popularität erlangt. Der Begriff wird im Sprachgebrauch lediglich für diese konkrete politische Bewegung genutzt. Der Begriff hat somit die für den Markenschutz notwendige Unterscheidungskraft erlangt, indem mittlerweile zweifelsfrei diese politische Bewegung zu dem Slogan zugeordnet wird. Fridays for Future ist gerade kein generisches Zeichen mehr. Die Anwendung des Begriffs in der Praxis und dessen Popularität haben somit jedenfalls dazu geführt, dass die Unterscheidungskraft gegeben ist. Ein Schutzhindernis für die Eintragung der Marke bestand somit nicht, das EUIPO hat die Marke eingetragen.

Bei politischen Bewegungen stellt sich daneben auch immer die juristische Frage, wem die originäre Berechtigung der Marke zusteht. Im Fall von Fridays for Future nimmt Greta Thunberg jedenfalls für sich in Anspruch, den Slogan „erfunden“ zu haben. Das dürfte bei anderen politischen Bewegungen nicht immer klar zu definieren sein, da sich politische Bewegungen oft aus verschiedenen Strömungen entwickeln bzw. auch nicht immer eine klare homogene Bewegung abbilden, wie dies im Falle von Fridays for Future der Fall ist.

Gut beraten bei der Entwicklung einer Marke

Der Markenschutz rund um die Marke Fridays for Future zeigt, wie vielfältig die Anwendungsmöglichkeiten für eine Marke sein können. Der Markenschutz gewinnt zunehmend Bedeutung bei gemeinnützigen Zwecken und in gesellschaftspolitischen Fragestellungen. Leider gehört es zur Praxis, dass der Markenname und der damit verbundene Inhalt bzw.  die damit einhergehenden Dienstleistungen und Produkte von anderen Marktteilnehmern gebraucht werden. Deshalb ist es wichtig, sich proaktiv um den eigenen Markenschutz zu kümmern. Nur ein eingetragener Markenschutz ermöglicht es, gegen Nachahmungen auf dem Markt vorzugehen. Die typischen Schutzwirkungen werden erst mit Eintragung der Marke wirksam.

Wir beraten Sie umfassend bei der strategischen Entwicklung, Anmeldung und Durchsetzung von Marken und Designs.

Tessi Altkrüger, Rechtsanwältin H&P Rechtsanwälte