+49 (0) 351 44848 0 dresden@holzhauser.de

Alle privat Krankenversicherten wissen hiervon ein Lied zu singen. In unregelmäßigen Abständen teilt der Versicherer mit, dass sich die monatlichen Beiträge erhöhen. Insbesondere Entscheidungen des BGH haben eine Flut von Klagen nach sich gezogen, die sich vorwiegend mit dem Vorwurf der Versicherten beschäftigen, die Beitragserhöhungen seien nicht ordnungsgemäß begründet.

In einem Beschluss des OLG Dresden vom 28.03.2023 (Az.: 4 U 2424/22 hat dieses nurmehr darauf hingewiesen, dass eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Krankenversicherers, die diesem bei einer Abweichung von 5-10% zwischen den kalkulierten und den erforderlichen Versicherungsleistungen ein in sein Ermessen gestelltes Anpassungsrecht einräumt, zulässig sei. Eine solche Klausel stelle keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar.

Begründet wurde dies damit, dass der Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesbegründung dem Versicherer die Berechtigung einräumen wollte, bereits beim Überschreiten dieses geringeren Wertes die Prämien zu überprüfen und anzupassen. Eine Entscheidung des BGB zu exakt dieser Frage steht noch aus, ist aber in Kürze zu erwarten.

Lassen Sie die Prämienerhöhungen gerne durch unsere Experten überprüfen.

Christian Wagner, Rechtsanwalt H&P Rechtsanwälte