2012-09-13 15:12
Zum Schutz der Verbraucher vor voreiligen Geschäftsabschlüssen via Internet ist mit Wirkung vom 01.08.2012 § 312g des Bürgerlichen Gesetzbuchs geändert worden. ...
Weiterlesen … § 312 g BGB: Neue Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr und gesetzliche Anforderungen an den Bestellbutton (vgl. näher mehr als recht III/2012)