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NEWS
30.11.2011
27 / 11
Prüfpflicht für Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen bei jedem Arbeitsplatz prüfen, ob er nicht mit einem Schwerbehinderten besetzt werden kann. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, kann ein Schwerbehinderter wegen Benachteiligung auf Schadenersatz oder Einstellung klagen.
Quelle: Az. 8 AZR 608/10
10.11.2011
26 / 11
Mehr Chancen zur Sanierung durch neues Insolvenzrecht
Mit dem am 27.10.2011 verabschiedeten Gesetz werden Unternehmenssanierungen einfacher und effektiver. Das Insolvenzrecht ist künftig mehr denn je auf Sanierung statt auf Abwicklung von Unternehmen ausgerichtet.
Das Gesetz wird zu einem Sinneswandel hin zu einer neuen
„Insolvenzkultur“ beitragen. Es bietet überlebensfähigen
Unternehmen stärker als bisher eine echte Chance zur Sanierung. Zukünftig wird das
Insolvenzverfahren für alle Beteiligten planbarer und effektiver und
bietet so den Rahmen für eine Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen
und den Erhalt von Arbeitsplätzen.
Zu den wichtigsten Regelungen des Gesetzes gehören neben der Stärkung
der Gläubigerstellung bei der Insolvenzverwalterauswahl auch der Ausbau
und die Straffung des Insolvenzplanverfahrens sowie die Vereinfachung
des Zugangs zur Eigenverwaltung.
07.11.2011
25 / 11
Förderung sozialer Verantwortung
Die Europäische Kommission hat in einer Mitteilung eine neue Strategie zu Corporate Social Responsibility (CSR) vorgestellt. Die Mitteilung enthält eine eher vage Definition des CSR, als die „Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“. Die Kommission fordert die Unternehmen auf, soziale, ökologische, ethische, Menschenrechts- und Verbraucherbelange in enger Zusammenarbeit mit den Aktionären in die Betriebsführung und in ihre Kernstrategie zu integrieren. CSR sollte zumindest in den Bereichen Arbeit und Beschäftigung (z.B. Aus- und Fortbildung, Diversität, Gleichstellung von Frauen und Männern), Ökologie und Bekämpfung von Bestechung und Korruption relevant sein.
27.10.2011
24 / 11
BGH legt Prüftregeln vor
Provider sind nicht haftbar zu machen, wenn auf den von ihnen angebotenen Blogs Menschen beleidift oder denunziert werden. Sie müssen jedoch auf begründete Anfrage der Betroffenen den Sachverhalt prüfen und den Inhalt gegebenenfalls löschen. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Quelle: VI ZR 93/10
13.10.2011
23 / 11
Keine Berufung des Versicherers auf nachteilige Altklauseln
Versicherer können sich nicht mehr auf Klauseln in Versicherungsbedingungen berufen, die nicht an das neue, seit 2008 geltende Gesetz über Versicherungsverträge (VVG) angepasst sind. Deshalb führt z.B. grobe Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung eines Versicherungsfalls entgegen dem früheren Recht idR nicht mehr zum vollständigen Wegfall des Versicherungsschutzes. Dies hat der Bundesgerichtshof nunmehr klargestellt (BGH Az. IV ZR 199/10).
07.10.2011
22 / 11
Schadenersatz für Lehmann - Anleger
Banken und Sparkassen haften nicht automatisch dafür, dass sie Zertifikate von Lehmann - Brothers verkauft haben. Ob ein Beratungsverschulden, das zur Haftung führt, vorliegt, muss für jeden Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände ermittelt werden (BGH Az. XI ZR 178 / 10 und 182/10).